In der Regel werden Gutachten von gerichtlicher Seite aus in Auftrag gegeben, ggf. können sie aber auch von jeder Privatperson angefragt werden.
Gerichtliche Gutachten werden vor allem im Kontext dieser Bereiche erstellt:
• Begutachtungen bei Namens- und Personenstandsänderungen (nach dem Transsexuellengesetz, TSG)
• Begutachtungen nach dem Betreuungsrecht
• Sozialgerichtliche Gutachten